Mietbedingungen
1. Für die gemieteten Gegenstände ist - auch aus Sicherheitsgründen - nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorschriften müssen eingehalten werden.
2. Alle Mietgeräte sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt sofort zu prüfen. Eventuelle Reklamationen, Fehlfunktionen, Störungen oder Beschädigungen des Gerätes sind nach Erhalt vom Mieter innerhalb von 2 Tagen mit schriftlicher Fehlerbeschreibung zu melden.
3. Der Mieter ist nicht berechtigt Veränderungen oder Justierungen am Mietgegenstand vorzunehmen. Reparaturen am Mietgegenstand dürfen durch den Mieter nicht ohne Zustimmung durch den Vermieter vorgenommen werden
4. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten.
5. Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Mietgegenstand in gutem Zustand zu erhalten, ihn sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Witterungseinflüssen zu schützen. Bei Verlust oder Beschädigung des Gerätes ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
6. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen, sofern der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde.
7. Soweit Fehler, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters Anspruch auf Neulieferung oder Nachbesserung des Gerätes. Während der Ausfallzeit wird der Mietvertrag ausgesetzt. Der Mietgegenstand ist schnellstmöglich an den Vermieter einzusenden.
8. Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende Zeiteinheiten.
9. Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort.
10. Der Versand des Gerätes erfolgt durch den Vermieter. Die Versand- bzw. Transportkosten trägt der Mieter. Alternativ besteht die Möglichkeit der Selbstabholung durch den Mieter.
11. Der Vermieter räumt dem Mieter ein im Zeitraum der Miete gültiges, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den Mietgegenstand ein. Rechte an dem Mietgegenstand, einschließlich Software-Nutzungsrechte, verbleiben beim Vermieter, bzw. beim Hersteller. Der Mieter hat sicherzustellen, dass Betriebsanleitungen, Software und dazugehörige Dokumentationen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Es sind alle Lizenzbedingungen zu erfüllen. Bei Nichterfüllen haftet in vollem Umfang der Mieter.
12. Der Mieter darf den Mietgegenstand ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters nicht untervermieten oder zur Nutzung an Dritte herausgeben.
13. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrechterhalten.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters „betest – Berg Testsysteme“.